Erwerbsminderungsrente – schlechte Zeiten für die nach dem 1.1.1961 geborenen


Zum 1.1.2001 wurden im Rahmen der Rentenre­form die Renten wegen verminderter Erwerbsunfä­higkeit neu geregelt. Bisher bekam man eine Rente wegen Berufsunfähigkeit, wenn man in seinem Be­ruf nicht mehr arbeiten konnte. Für alle die nach dem 1.1.1961 geboren sind, gilt die neue Erwerbs­minderungsrente:

–     Kann ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten, muss ich jede andere Arbeit annehmen.

–     Eine halbe Erwerbsminderungsrente erhalten die Be­troffenen, die mindestens 3 aber höchstens
6 Stun­den täglich arbeiten können.

–     Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten diejenigen, die weniger als 3 Stunden arbeiten kön­nen.

–     Für Arbeitnehmer(innen), die vor dem 1.1.1961 ge­boren wurden, gilt Vertrauens­schutz; sie ha­ben weiterhin Anspruch
auf Rente, wenn sie ih­ren Be­ruf nicht mehr aus­üben können.

Insofern raten wir (in aller Vorsicht) den jüngeren Kolleg(inn)en, über den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken.