Aufgabe der Schlichtungsstelle


Wo Menschen miteinander arbeiten, da gibt es auch gelegentlich Auseinandersetzungen.
So kann es auch zwischen dir als Dienstnehmer(in) und dem Dienstgeber zu Streitigkeiten über die Auslegung deines Dienstvertrages kommen.
Um solche Streitigkeiten nicht gleich vor Gericht austragen zu müssen, hat der kirchliche Arbeitgeber die individualrechtliche Schlichtungsstelle eingerichtet, die du zur Klärung deiner Angelegenheit anrufen kannst.
Brauchst du dafür Hilfestellung oder hast du Fragen, dann wende dich gerne vorher an die Mitarbeitervertretung.
Die Schlichtungsstelle ist ein wichtiges Instrument innerkirchlichen Friedens: Können wir ein Problem nicht lösen, so holen wir uns ein Fachgremium hinzu und lassen es entscheiden.

Achtung: Manchmal ist es unbedingt notwendig auch das Arbeitsgericht anzurufen, um Fristen nicht verstreichen zu lassen (z.B. bei Kündigungsschutzklage).

 Adresse der Schlichtungsstelle:

Geschäftsstelle der Individualschlichtung
Am Mariendom 4
20099 Hamburg