Anmerkungen zur Regelung
Nach einem langwierigen Prozess, auch unter Anhörung und Mitbeteiligung der MAV, wurde im Amtsblatt Mai 2019 die „Regelung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst des Erzbistums Hamburg“ veröffentlicht.
Dazu einige Hinweise und Bemerkungen der MAV:
Die Regelung gilt nur für MitarbeiterInnen in der Pfarrei bzw. im Pastoralen Raum.
Auch wenn nach dieser Regelung für TeilzeitmitarbeiterInnen unter 50% kein Anspruch auf die Bereitstellung eines Arbeitszimmers hat, muss der Dienstgeber in jedem Fall einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.
Aus Sicht der MAV ist es keine gute Lösung, dass ein Arbeitszimmer, mehreren MitarbeiterInnen zugewiesen werden kann. Die MAV hatte insbesondere darauf hingewiesen, dass persönliche und seelsorgliche Gespräche oder Telefonate aus Datenschutzgründen so nicht mehr möglich sind.
Die Regelung weist extra darauf hin, dass die Leitung der Pfarrei für die Vorschriften des Arbeitsschutzes, also auch für eine gesunde Gestaltung des Arbeitsplatzes zuständig ist.
Arbeitsmittel:
Gesundheit ist ein hohes Gut. Prüft euren Schreibtisch und euren Schreibtischstuhl. Zwanzig Jahre alte Möbel dürften den Anforderungen nicht gerecht werden.
Mit dieser Regelung dürfte es keinen Kollegen und keine Kollegin mehr geben müssen, die sich für dienstliche Zwecke einen Laptop kauft.
Leider gibt es beim teuersten Arbeitsmittel – dem in der Regel privat zur Verfügung gestellten PKW – keine neue Entwicklung. Es bleibt trotz Kostensteigerung bei einer pauschalen Kilometererstattung von 30 Cent. Dienstwagen sind nicht in Sicht, auch wenn man gelegentlich von Einzelfällen hört, in denen MitarbeiterInnen ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird.
Auch bei der mobilen Erreichbarkeit gibt es (kaum) Fortschritte: Entweder du bekommst ein Telefon im Büro oder ein Mobiltelefon. Beides geht nach dieser neuen Regelung nicht.
Eine echte Neuerung: Zukünftig steht pastoralen MitarbeiterInnen für ihren Aufgabenbereich ein Budget zur Verfügung. Bei der Haushaltplanung über die Höhe des Budgets hat eine Anhörung stattzufinden.