Schwerbehinderung (ab 50%) in Stichworten
- Möglichkeit der Altersrente je nach Geburtsjahrgang ab dem 63. Lebensjahr (genauere Informationen unter
http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/Soziales/Renten/Altersrente/Altersrente.html - Besonderer Kündigungsschutz
- Freistellung von Mehrarbeit (auf Verlangen)
- 5 Tage zusätzlicher Urlaub
- Steuerfreibetrag
Der Dienstgeber spart für jeden angestellten Schwerbehinderten die gesetzliche Ausgleichsabgabe.