Kirchliches Arbeitsgericht Hamburg
Seit dem 1.7.2005 ist die neue KAGO (Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung) in Kraft.
Diese sieht vor, dass bei Streitigkeiten zwischen MAV und Dienstgeber, kirchliche Arbeitsgerichtsverfahren analog zu staatlichen ablaufen. Dies bedeutet konkret, dass es zwei Instanzen gibt, so dass jetzt auch Berufungsverfahren stattfinden können. Die für das Erzbistum Hamburg zuständige erste Instanz hat ihren Sitz in Hamburg und ist für die Bistümer Hamburg, Hildesheim, Osnabrück, Berlin, Erfurt, Magdeburg, Görlitz, und Dresden/Meißen zuständig. Sie deckt also von der Fläche halb Deutschland ab. Die zweite Instanz ist für alle deutschen Bistümer zuständig und hat ihren Sitz in Bonn.
Für die einzelne Mitarbeiterin/den einzelnen Mitarbeiter ändert sich nichts. Das kirchliche Arbeitsgericht ist nur für MAV/Dienstgeber zuständig!
Für einzelvertragliche Streitfälle gibt es weiterhin die Individualschlichtungsstelle in Hamburg, als weiterer oder paralleler Weg bleibt das staatliche Arbeitsgericht zuständig.