Du solltest regelmäßig deinen Gehaltsabrechnung überprüfen, denn auch wenn die KollegInne der Verwaltung sorgfältig arbeiten, können Fehler passieren.
Sollte sich in deine Gehaltsabrechnung ein Fehler eingeschlichen haben, hast du nach DVO § 37 (Ausschlussfrist 6 Monate) den Fehler (gegebenenfalls schriftlich) zu monieren.
Eine Kontrolle empfiehlt sich insbesondere, wenn du eine Änderung der Geahltsabrechnung erwartest, z.B.
- wenn im Zuge einer Tariferhöhung des TVÖD/TVL die in der KODA NorOst eine Erhöhung der Bezüge beschlossen wurde.
- wenn du eine Eingruppierung in eine andere Entwicklungsstufe erwartest.
- wenn du die Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe erwartest.
Eine schriftliche Gehaltsabrechnung erhälst du nicht jeden Monat, sondern nur, wenn sich etwas verändert hat.